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WM 2019 Heft 8, 374
BGH: Zur grundsätzlichen Pflicht des Erwerbers eines im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücks, während des Flurbereinigungsverfahrens die Belastung mit einer durch die Flurbereinigung entstandenen Grunddienstbarkeit gegen sich gelten lassen, auch wenn diese aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist und im geringsten Gebot nicht aufgeführt ist; zum Erlöschen einer solchen Belastung infolge gutgläubigen lastenfreien Erwerbs oder infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung, wenn das Flurbe­reinigungsverfahren mit der bestandskräftigen Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 3 FlurbG abgeschlossen ist
Urteil vom 20.07.2018 - V ZR 199/17