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WM 2019 Heft 12, 562
BGH: Zur Beachtlichkeit eines zwischen dem Veräußerer und dem Prozessgegner geschlossenen gerichtlichen Vergleichs für den Rechtsnachfolger des Veräußerers, wenn die in Streit befangene Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit veräußert wird, auch für das Vollstreckungsverfahren; zur Anwendung des § 325 Abs. 2 ZPO für den Rechtsnachfolger
Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 267/17