WM 2019 Heft 14, 650
BGH: Keine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht zum Schutz der Masse oder der Insolvenzgläubiger; keine Insolvenzanfechtung, wenn die Rechtshandlung bei unveränderter Rechtslage über den 1. November 2008 hinaus nicht anfechtbar wäre; zum Begriff der bis zum 31. Oktober 2008 geltenden Vorschriften zur Anfechtung von Rechtshandlungen; kein Bargeschäftsprivileg bei Anfechtung der Besicherung eines Gesellschafterdarlehens; zur Frage, wann der Gesellschafter dem Insolvenzverwalter Auskunft darüber schuldet, ob und an wen er Schuldverschreibungen der Schuldnerin nach Insolvenzeröffnung veräußert hat
Teilversäumnis- und Endurteil vom 14.02.2019 - IX ZR 149/16