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WM 2019 Heft 15, 686
BGH: Keine Unpfändbarkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs des Mieters nach § 850i ZPO; keine sittenwidrige Härte des Insolvenzbeschlags allein deshalb, weil der Mieter das Kautionsguthaben zur Rückzahlung eines Darlehens benötigt, das ihm zur Finanzierung der Mietsicherheit für ein neues Mietverhältnis gewährt worden ist
Beschluss vom 21.02.2019 - IX ZB 7/17