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WM 2019 Heft 15, 688
BGH: Zur Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 467 bis 475h HGB über das Lagergeschäft auf Sachverhalte, in denen der Lagerhalter – wie bei einem Konsignationslager – neben der Lagerung der Güter noch andere Aufgaben übernimmt; zur Beschränkung der Haftung gemäß § 475 HGB durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Individualvereinbarungen; zur Auslegung einer Individualvereinbarung, wonach der Lagerhalter für Inventurverluste von bis zu 0,4% jährlich nicht haftet, mit Blick auf die Bestimmung des § 276 Abs. 3 BGB
Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 146/17