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WM 2019 Heft 15, 691
BGH: Zur Frage, ob sich die Landesjustizverwaltung bei der Ablehnung des Antrags eines früheren Notars, ihm nach § 52 Abs. 2 BNotO die Erlaubnis zu erteilen, seine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst (a.D.)" weiterzuführen, auf eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des Notars stützen darf
Beschluss vom 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 4/17