- WM
- 2019
- Heft 15 (Seite 665-708)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- BGH: Zur Frage, ob sich die Landesjustizverwaltung bei der Ablehnung des Antrags eines früheren Notars, ihm nach § 52 Abs. 2 BNotO die Erlaubnis zu erteilen, seine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst (a.D.)" weiterzuführen, auf eine rechtskräftig
- BGH: Keine Verwendung der Bezeichnung „Notariat" als Amtsbezeichnung; zur amtswidrigen Werbung eines Notars durch reklamehafte Hinweise und wertende Selbstdarstellungen
- BGH: Zu den Rechten eines Bewerbers auf Bestellung zum Notariatsverwalter und den dabei anzulegenden Prüfungsmaßstäben der Landesjustizverwaltung
- BGH: Zu den Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis, die Amtsbezeichnung „Notar" mit dem Zusatz „außer Dienst (a.D.)" weiter zu führen
- BGH: Zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der örtlichen Wartezeit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNotO
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- Rechtsprechung
- Heft 15 (Seite 665-708)
- 2019