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WM 2019 Heft 16, 728
BGH: Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung mehrerer Gesamtschuldner, wenn nach den konkreten Umständen des Falles ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt; kein Bereicherungsanspruch des Anwalts, wenn der Anwaltsvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, nichtig ist und der Anwalt vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen oder sich der Einsicht in das Verbotswidrige seines Handelns leichtfertig verschlossen hat
Urteil vom 10.01.2019 - IX ZR 89/18