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  • WM
    • 2019
      • Heft 17 (Seite 757-804)
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            • BGH: Für die Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung seit dem 1.7.2014 die Übermittlung einer vom Gericht beglaubigten Abschrift des Eilrechtstitels ausreichend; bei falscher Bewirkung der Zustellung durch Zustellungsbeamten Am
WM 2019 Heft 17, 801
BGH: Für die Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung seit dem 1.7.2014 die Übermittlung einer vom Gericht beglaubigten Abschrift des Eilrechtstitels ausreichend; bei falscher Bewirkung der Zustellung durch Zustellungsbeamten Amtspflichtverletzung, die von einer Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO nicht berührt wir
Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18