WM 2019 Heft 17, 801
BGH: Für die Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung seit dem 1.7.2014 die Übermittlung einer vom Gericht beglaubigten Abschrift des Eilrechtstitels ausreichend; bei falscher Bewirkung der Zustellung durch Zustellungsbeamten Amtspflichtverletzung, die von einer Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO nicht berührt wir
Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18