WM 2019 Heft 21, 985
BGH: Zur Beendigung der Zwangsvollstreckung nach Beitreibung der Forderung des Gläubigers einschließlich der Kosten durch den Gerichtsvollzieher; zum Rechtsschutzinteresse des Schuldners an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft, wenn es zu einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff infolge seiner Verhaftung und Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt gekommen ist oder wenn der Gerichtsvollzieher unmittelbar zur Verhaftung des Schuldners angesetzt und der Schuldner unter dem Eindruck des drohenden Verlusts der persönlichen Freiheit den geschuldeten Betrag geleistet hat
Beschluss vom 28.03.2019 - I ZB 63/18