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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 14 (Seite 613-664)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf die GmbH; Beschluss der Gesellschafterversammlung notwendig im Falle einer Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH; keine Rechte des Vertragspartners aus dem Geschäft, wen
- BGH: Keine Unterbrechung des Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Antragsgegners; Forderung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung als Insolvenzforderung in
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 613-664)
- 2019