-
Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 14 (Seite 613-664)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines Miteigentümers im laufenden Teilungsversteigerungsverfahren und bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag des Schuldners im laufenden Zwangsvers
- BGH: Keine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht zum Schutz der Masse oder der Insolvenzgläubiger; keine Insolvenzanfechtung, wenn die Rechtshandlung bei unveränderter Rechtslage über den 1. November 2008 hinaus nicht anfechtbar wäre; zum Begriff der bis z
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 613-664)
- 2019