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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 16 (Seite 709-756)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten einer Partei, der aufgrund der bereits auf dem Originalschriftsatz kaum sichtbaren (blassen) Unterschrift damit rechnen muss, dass diese möglicherweise nicht auf die Telekopie übertragen werden wird und dad
- BGH: Zur Verpflichtung eines zum Pflichtverteidiger bestellten Anwalts, vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung den Mandanten darauf hinzuweisen, dass er auch ohne Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist
- BGH: Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung mehrerer Gesamtschuldner, wenn nach den konkreten Umständen des Falles ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt; kein Bereicherungsanspruch des An
- BGH: Zur Befugnis des Abwicklers, das Eigentum an den Handakten des früheren Rechtsanwalts auf dessen Mandanten zu übertragen
- BGH: Zur Frage, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens verlassen darf
- BGH: Zur Verpflichtung des Rechtsanwalts, nicht verbrauchte Vorschüsse nach Kündigung des Mandats an den Mandanten zurückzuzahlen; keine Rückzahlungsverpflichtung allein deshalb, weil der Anwalt keine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechnung erst
- BGH: Veranlassung der Kündigung des Dienstverhältnisses durch vertragswidriges Verhalten nur dann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem und der Kündigung besteht; keine Pflichtwidrigkeit des Anwalts aufgrund fehlerhafter Vorarbeiten, wenn d
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 16 (Seite 709-756)
- 2019