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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 21 (Seite 945-992)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Beendigung der Zwangsvollstreckung nach Beitreibung der Forderung des Gläubigers einschließlich der Kosten durch den Gerichtsvollzieher; zum Rechtsschutzinteresse des Schuldners an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Haftbefe
- BGH: Wirksame Rücknahme einer nicht zur Tabelle festgestellten Forderung nach Durchführung des Prüftermins erst mit Eingang beim Insolvenzgericht; zum Umfang des Rückgabeanspruchs des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses bei Mietgrundstücken;
- Rechtsprechung
- Heft 21 (Seite 945-992)
- 2019