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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 24 (Seite 1093-1140)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Wettbewerbsrecht
- BGH: Zur Befugnis der Regulierungsbehörde, aufgrund der Ermächtigung in § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV ein vollständiges Vertragswerk vorzugeben; zu den Voraussetzungen einer Vorgabe, sich als Betreiber eines geschlossenen Elektrizitätsverteilernetzes in Li
- BGH: Zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur für die zweite Regulierungsperiode durch Ermittlung des Durchschnitts der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Em
- BGH: Zur Pflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV, die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung erneut anzuzeigen, wenn sie wesentliche Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Rechtsfolgen vorsieht; zu den Folgen für den Letztverbraucher, der di
- BGH: Zur Frage, inwieweit die nach § 31 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vorgesehene Veröffentlichung netzbetreiberbezogener Daten durch die Regulierungsbehörde von der Ermächtigungsgrundlage des § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 24 (Seite 1093-1140)
- 2019