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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 25 (Seite 1141-1188)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- OLG München: Zur Frage der nicht paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmervertretern wegen Tendenzschutzes
- OLG Schleswig: Zur Auslegung eines Beteiligungsvertrages im Hinblick auf die Rückgängigmachung der Verlustteilnahme einer stillen Gesellschafterin auf Grund von Vorrangregelungen im Beteiligungsvertrag
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 25 (Seite 1141-1188)
- 2019