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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 28 (Seite 1285-1332)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Wettbewerbsrecht
- E u G H: Haftung des übernehmenden Unternehmens für Kartellverstoß des übernommenen, aber beendeten Unternehmens wegen wirtschaftlicher Identität
- BGH: Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem im Fall des Obsiegens eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, als unzulässige Rechtsausübung; Zu
- BGH: Zur Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses anhand der Preisentwicklung auf kartellfreien Vergleichsmärkten, eines kostenbasierten Vergleichs oder einer anderen, zur Bestimmung des Mehrerlöses ebenfalls geeigneten Methode; zu den Begründungsanfor
- BGH: Zur Tatbeendigung im Sinne des § 31 Abs. 3 OWiG, wenn zwar die ursprünglich handelnde Gesellschaft aus dem Kartell ausscheidet, aber für sie ihre (hundertprozentige) Tochtergesellschaft eintritt
- Rechtsprechung
- Heft 28 (Seite 1285-1332)
- 2019