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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 29 (Seite 1333-1380)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Provisionspflicht des Maklerkunden bei besonders engen persönlichen Bindungen zwischen ihm und dem Erwerber eines Objekts, wenn ihm der Vertragsschluss im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie ein eigener
- BGH: Kein Provisionsanspruch des Verkäufermaklers gegen den Verkäufer, wenn der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, auch wenn zwischen dem Erwerber und dem nachgewiesenen Kaufinteressenten eine feste, auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche
- BGH: Zur Pflichtverletzung des Maklers mit Alleinauftrag des Verkäufers, der dem Verkäufer gegenüber ein Kaufangebot unzutreffend darstellt, ihm ein Kaufangebot verschweigt, den Kontakt zu Kaufinteressenten abreißen lässt, keine ausreichenden Vermarktungs
- Rechtsprechung
- Heft 29 (Seite 1333-1380)
- 2019