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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 3 (Seite 89-136)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zum Gegenstand des Klauselverbots des § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB; zur Inhaltskontrolle einer formularvertraglichen Regelung, welche die Möglichkeit, einen Kinderkrippenbetreuungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, für
- BGH: Zur Verjährung von Ansprüchen auf Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen einer mehraktigen Geschäftsbesorgung in aufeinander folgenden Jahren getätigt worden sind; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis nur bezüglich bereits getätigter Aufwendungen
- BGH: Zur (Nicht-)Anwendung der Art. 56 ff. AEUV auf allein in Deutschland zu erbringende Rechts- und Steuerberatungs-Dienstleistungen
- Rechtsprechung
- Heft 3 (Seite 89-136)
- 2019