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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 30 (Seite 1381-1424)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendeten Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, nach § 307
- BGH: Zur Pflicht der nach § 79 Abs. 1 FlurbG um Berichtigung des Grundbuchs ersuchenden Flurbereinigungsbehörde zur Vorlage des Grundschuldbriefes bei einer Veränderung des Belastungsgegenstandes im Zuge der Flurbereinigung
- Zur Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung; keine zeitlich unbefristeten Belegungsrechte zulässig bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 30 (Seite 1381-1424)
- 2019