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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 30 (Seite 1381-1424)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zur Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung; keine zeitlich unbefristeten Belegungsrechte zulässig bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d
- BGH: II. WoBauG, selbst wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat; bei der nicht zulässigen Vereinbarung zeitlich unbefristeter Belegungsrechte in entsprechender Anwendung des § 139 BG
- BGH: Zum Ausgleich der Publizität des Grundbuchs mit dem Offenbarungsverbot gemäß § 5 Abs. 1 TSG bei der Behandlung eines Antrags auf Richtigstellung des Namens im Grundbuch
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 30 (Seite 1381-1424)
- 2019