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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 30 (Seite 1381-1424)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zur Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung; keine zeitlich unbefristeten Belegungsrechte zulässig bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d
- Sonstiges
- BGH: Zum Verhältnis einer auf die Beitreibung einer abgetretenen Forderung gerichteten Leistungsklage des Zessionars zur Drittwiderklage des Schuldners gegen den Zedenten (hier in einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen einen Versicherungsma
- BGH: Grundsätzlich keine Hinweispflicht des Unfallversicherers entsprechend § 186 Satz 1 VVG, bei einer Versicherung für fremde Rechnung die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers zu informieren, und zwar auch im Falle der Anzeig
- BGH: Grundsätzlich keine Fortschreibung des vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielten Einkommens bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich auf den Vergleichszeit
- Rechtsprechung
- Heft 30 (Seite 1381-1424)
- 2019