-
Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 34 (Seite 1577-1620)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der Übertragung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs von einem Unternehmen auf ein anderes; zum Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO für einen Versicherungsberater;
- BGH: Zur Freistellung der Leistungsbestimmungen, von denen die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistungspflichten des Architekten abhängig ist von der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Inhaltskontrolle
- Rechtsprechung
- Heft 34 (Seite 1577-1620)
- 2019