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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 37 (Seite 1713-1764)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Anwendung der Beweislastregeln erst dann, wenn alle zulässigen Beweismöglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft sind und weitere Feststellungen nicht mehr möglich erscheinen
- BGH: Zum Inhalt des Schadensersatzanspruchs neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB und des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 271 BGB
- BGH: Zum Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels, der zu einem Bauwerksmangel geführt haben soll; keine Wirkung eines Ergänzungsurteils, mit dem ein erstinstanzliches Gericht während des laufen
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 37 (Seite 1713-1764)
- 2019