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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 42 (Seite 1949-1996)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Zurückverweisung an das Schiedsgericht in direkter oder analoger Anwendung von § 1059 Abs. 4 ZPO, wenn sie nur von einer Partei beantragt worden ist und der Aufhebungsgrund einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs ein
- BGH: Zur Auswirkung auf die Entscheidung über einen beantragten Zuschlag, wenn der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt überträgt und die dadurch entstehende
- BGH: Zur Berücksichtigung des Mehraufwands im Rahmen eines Zuschlags, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung tätig wird; zur Frage eines erheblichen Mehraufwands für die Insolvenzgeldvorfinanzierung b
- BGH: Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters im Ausgangspunkt nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Wirksamkeit der Entscheidung des Verordnungsgebers, Regelsätze vorzusehen, von denen mittels Zu- und Abschläg
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 42 (Seite 1949-1996)
- 2019