-
Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 46 (Seite 2137-2184)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält, eine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG ist
- Hans. OLG Hamburg: U.a. zur Zahlung liquider Mittel einer Gesellschaft und Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft sowie zur Zahlung liquider Mittel der Gesellschaft an eine andere Gesellschaft als Zahlung an einen Gesellschafter der zahlen
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2137-2184)
- 2019