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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 5 (Seite 189-236)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kein Hindernis für die Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft; abschließende Regelung in Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB, in welchen Fällen die Verjährung der Vollstrecku
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Darlehensgewährung durch den Schuldner die Gläubiger benachteiligt; unentgeltliche Leistung des Schuldners durch zinslose Überlassung eines Darlehens
- BGH: Ansprüche auf die Versicherungsleistung, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zustehen, als Teil der Insolvenzmasse auch dann, wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist
- BGH: Zur Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch den Erlös aus einem Anfechtungsanspruch, wenn ohne diesen Erlös sämtliche gegenüber den Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten vorrangige Insolvenzforderungen au
- Hans. OLG Hamburg: Zur Frage der Rechtshandlung bei Besicherung eines Drittdarlehens durch den Gesellschafter, der Aktivierung eines Freistellungsanspruchs des sicherungsgebenden Gesellschafters in der Liquidationsbilanz und der Passivierung eines Erstatt
- Wettbewerbsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 5 (Seite 189-236)
- 2019