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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 6 (Seite 237-288)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Anwendung der in § 929 Abs. 2 ZPO geregelten Monatsfrist auf die Vollziehung eines Arrestbefehls, der in einem anderen Mitgliedstaat erlassen (hier: italienische Sicherstellungsbeschlagnahme) und in Deutschland für vollstreckbar erklärt worden is
- BGH: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter als Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 6 (Seite 237-288)
- 2019