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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 8 (Seite 341-380)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- OLG Hamm: Zur Frage, ob für die Inanspruchnahme eines Gesellschafters nach § 46 Nr. 8 GmbHG ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist sowie zu den prozessualen Folgen von dessen Fehlen
- OLG Stuttgart: Zu den Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers, zur Annahme einer groben Pflichtverletzung bei streitig diskutierter und höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage sowie zu den Anforderungen an die (Wiede
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 8 (Seite 341-380)
- 2019