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Zitiert in:
- WM
- 2019
- Heft 9 (Seite 381-432)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zum Anspruch des Bauunternehmers gegen den Bauträger auf Zahlung des auf die erbrachte Leistung angefallenen Umsatzsteuerbetrages, wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgegangen sind, der Bauträger sei Steuerschuldner, dieser jedoch aufgrund des
- BGH: Zur rechtlichen Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und Montage einer Küche
- BGH: Unwirksamkeit einer Bestimmung in AGB des Auftraggebers, die in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (2000) und zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von fünf Jahren vorsieht
- BGH: Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht der Vertragspartner
- BGH: Keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs, wenn die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs beziffert werden können
- BGH: Zum Fehlen der Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn ein Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer mit einer den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierenden unzulässi
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 381-432)
- 2019