Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2020 Heft 22, 1042
B G H: B G H/BGH: Keine Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a Abs. 1 UStG) von der Umsatzsteuer, wenn der liefernde Unternehmer seine tatsächlichen Abnehmer verschweigt; keine Differenzbesteuerung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG, wenn die nach § 2 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG versteuerten Energieerzeugnisse endgültig aus dem Steuergebiet verbracht worden sind
Urteil vom 16.01.2020 - 1 StR 89/19