- WM
- 2020
- Heft 23 (Seite 1047-1092)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- B G H/BGH: Zur Bemessung des Gegenstandswerts für die Geschäftsgebühr, wenn der Auftrag eines Sonderinsolvenzverwalters auf die Prüfung einer angemeldeten Forderung beschränkt ist und die Bestimmungen des RVG heranzuziehen sind
- B G H/BGH: Annahme einer Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen benachteiligten Gläubigern bei unternehmerischer Tätigkeit des Schuldners nur dann, wenn er von dieser Tätigkeit weiß; zur Frage, auf welche Weise der Insolvenzverwalter die Vermutung wi
- B G H/BGH: Zum Anspruch auf Akteneinsicht des Gläubigers einer festgestellten Forderung in einem Insolvenzverfahren, wenn der Gläubiger mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt
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- Heft 23 (Seite 1047-1092)
- 2020