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WM 2020 Heft 24, 1120
B G H: B G H/BGH: Geltung der Verjährungsregelung gemäß §§ 195, 199 BGB, wenn der Besteller einen als Werkvertrag einzustufenden Reinigungsvertrag wegen Mängeln der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsdienstleistungen kündigt und Ersatz des Schadens in Form der ihm aus der Beauftragung von Drittunternehmen entstandenen Mehrkosten verlangt
Urteil vom 10.10.2019 - VII ZR 1/19