- WM
- 2020
- Heft 24 (Seite 1093-1140)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- B G H/BGH: Geltung der Verjährungsregelung gemäß §§ 195, 199 BGB, wenn der Besteller einen als Werkvertrag einzustufenden Reinigungsvertrag wegen Mängeln der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsdienstleistungen kündigt und Ersatz des Schadens in Form der
- B G H/BGH: Keine Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen nicht beseitigter Mängel des Werks nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel bemessen werden kann, auf vor
- B G H/BGH: Zur Frage, wie der Entschädigungsanspruch des Unternehmers nach § 642 BGB zu bemessen ist
- B G H/BGH: Keine Haftung der von Hersteller P. beauftragten Benannten Stelle gemäß der Richtlinie über Medizinprodukte gegenüber Patientinnen, denen Silikonbrustimplantate dieses Herstellers eingesetzt wurden nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schut
- B G H/BGH: Zum Rechtsmangel einer bereits bei Gefahrübergang bestehenden Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS), für den der Verkäufer grundsätzlich haftet
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