WM 2020 Heft 25, 1176
B G H: B G H/BGH: Zur Haftung des Notars bei Verwendung einer (unwirksamen) unbefristeten Fortgeltungsklausel in einem von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie; zur Beweislast des Notars für die im Rahmen des haftungsausfüllenden Zurechnungszusammenhangs als Reserveursache anzusehende Behauptung, der eingetretene Kaufpreisschaden wäre auch bei pflichtgemäßem Verhalten entstanden, weil die Urkundsbeteiligten ungeachtet der ihnen gegenüber offengelegten Zweifel an der fortbestehenden Wirksamkeit des Angebots an dem Abschluss des Kaufvertrags festgehalten hätten
Urteil vom 23.01.2020 - III ZR 28/19