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WM 2020 Heft 27, 1256
BGH: Zur Befugnis des Insolvenzverwalters, über das Vermögen einer Aktiengesellschaft eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses gegen die durch Vorstand und Aufsichtsrat vertretene Gesellschaft zu erheben; zur Mitteilung eines Beschlusses der Hauptversammlung über die Abberufung eines abwesenden Aufsichtsratsmitglieds durch den mit der Niederschrift betrauten Notar; zum guten Glauben eines Dritten an die Vertretungsmacht von abberufenen Aufsichtsratsmitgliedern, solange die zum Handelsregister eingereichte Liste nicht aktualisiert worden ist
Urteil vom 21.04.2020 - II ZR 412/17