WM 2020 Heft 29, 1356
BGH: Zum Abschluss eines einfachen Makleralleinauftrags unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der auch als Maklerin tätigen Kreissparkasse; zur regelmäßigen Angemessenheit der Vereinbarung einer Bindungsfrist von sechs Monaten; zur grundsätzlichen Unbedenklichkeit einer automatischen Verlängerung um jeweils drei Monate bei unterbliebener Kündigung des Maklerkunden; grundsätzliche Unbedenklichkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen vierwöchigen Frist zur Kündigung eines einfachen Makleralleinauftrags; Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel, wenn hierauf bezogene Regelungen nicht wirksam in das Regelungswerk einbezogen sind
Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 40/19