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WM 2020 Heft 30-31, 1438
BGH: In der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat
Beschluss vom 28.05.2020 - IX ZB 64/17