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WM 2020 Heft 33, 1540
BGH: Keine Pflicht eines als Geschäftsführer einer Berufsgenossenschaft im Nebenamt bestellten Dienstordnungsangestellten, der neben der auf seine allgemeine Tätigkeit entfallenden Nebentätigkeitsvergütung eine weitere pauschale Vergütung für Lehr-, Unterrichts-, Vortrags- und Prüfungstätigkeiten erhalten sollte, für eine Vertragsgestaltung zu sorgen, die seinem Dienstherrn eine erleichterte Kontrolle der später tatsächlich erbrachten Leistungen und deren Zuordnung zu den beiden vereinbarten Vergütungsformen ermöglichte
Urteil vom 18.06.2020 - III ZR 258/18