- WM
- 2020
- Heft 33 (Seite 1513-1556)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Anwendung des § 547 Nr. 4 ZPO bei Fortfall eines Bevollmächtigten im Parteiprozess (hier im Vollstreckbarerklärungsverfahren)
- BGH: Kein Anspruch auf Duldung der Zwangsversteigerung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB, wenn für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt ist
- BGH: Wirksame Pfändung als Voraussetzung der Überweisung einer gepfändeten Forderung; keine Nichtigkeit der Pfändung bei Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften
- BGH: Zur Berechnung des Lebensbedarfs der unterhaltsberechtigten Person durch das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht; Kindergeld auch dann kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO, wenn das Kind erste unterhaltsberechtigte Person i
- BGH: Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters in einem laufenden Passivprozess, wenn die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben wird
- BGH: Keine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Insolvenzrichters, wenn der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle abgelehnt hat und dagegen Erinnerung eingelegt worden ist
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
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