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WM 2020 Heft 34, 1607
BGH: Zur denkbaren vollständigen Aufzehrung des Schadensersatzanspruchs des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung versehenen Fahrzeugs durch die im Wege des Vorteilsausgleichs gebotene Anrechnung gezogener Nutzungen; keine Deliktszinsen nach § 849 BGB, wenn der Geschädigte für die Hingabe seines Geldes im Wege des Leistungsaustauschs eine in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbare Gegenleistung erhält
Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19