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WM 2020 Heft 39, 1826
BGH: Zur Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Schuldner eines Besichtigungsanspruchs im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens aufgegeben wird, die Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen und Eingriffe in die Substanz der untersuchten Sache zu dulden und zudem dem Sachverständigen sowie anderen Personen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren; zur Frage, ob die Kosten der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers und von anwaltlichen Vertretern des Gläubigers zum Begutachtungstermin notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung einer solchen Duldungsverfügung sind
Beschluss vom 09.07.2020 - I ZB 79/19