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WM 2020 Heft 40, 1880
BGH: Zum statthaften Rechtsbehelf des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers, wenn bei Erteilung der Vollstreckungsklausel durch den zuständigen Rechtspfleger eines Amts- oder Landgerichts geltend gemacht wird, diese entspreche nicht dem Gesetz; zur Beschwer eines Rechtsnachfolgers, dem eine Klausel erteilt wird, in der die Rechtsnachfolge als durch öffentliche Urkunde nachgewiesen und nicht – wie von ihm beantragt – als offenkundig ausgewiesen wird; zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsnachfolge bei dem Gericht offenkundig ist
Beschluss vom 26.08.2020 - VII ZB 39/19