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WM 2020 Heft 41, 1919
BGH: Zur Indizwirkung einer inkongruenten Deckung für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, wenn dieser noch nicht drohend zahlungsunfähig ist; zur Bedeutung des Umstands, dass der Schuldner durch die inkongruente Deckung nahezu seine gesamte Liquidität einem beherrschenden Unternehmen übertragen hat; zur Frage, ob die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung gemindert ist, wenn die Rechtshandlung längere Zeit vor dem Insolvenzantrag liegt
Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 174/19