WM 2020 Heft 41, 1929
BGH: Zum Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook, indem die private Nutzung des Netzwerks von der Befugnis Facebooks abhängig gemacht wird, ohne weitere Einwilligung der Nutzer außerhalb von facebook.com generierte nutzer- und nutzergerätebezogene Daten mit den personenbezogenen Daten zu verknüpfen, die aus der Facebook-Nutzung selbst entstehen, und solche verknüpften Daten zu verarbeiten; zu den Voraussetzungen, unter denen für die Annahme einer Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung bei einem Konditionenmissbrauch ein kausaler Zusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem Marktergebnis genügen kann; zur Möglichkeit eines solchen kausalen Zusammenhangs bei zweiseitigen Plattformmärkten, wenn die Ausbeutung auf der einen Marktseite durch den Intermediär zugleich geeign...
Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19