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WM 2020 Heft 42, 1991
BGH: Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 45 Abs. 3 ZPO über das Ablehnungsgesuch einer Prozesspartei, mit dem sämtliche Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (hier in einem sog. Diesel-Verfahren); zur Befugnis des Bundesgerichtshofs, über ein solches Ablehnungsgesuch auch dann zu entscheiden, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst hierüber hätten entscheiden können
Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20