WM 2020 Heft 43, 2028
BGH: Vertretung widerstreitender Interessen im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO nur bei Tätigkeit des Rechtsanwalts im (Kern-)Bereich der rechtsbesorgenden anwaltlichen Berufsausübung; restriktive Auslegung hinsichtlich der Frage geboten, ob der Rechtsanwalt im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO in derselben Angelegenheit tätig wird; zur Frage eines aufklärungsbedürftigen Interessenkonflikts, wenn der Sicherheitentreuhänder einer Hypothekenanleihe für den Emittenten zuvor im Prospektbilligungsverfahren tätig geworden ist; zu den Pflichten eines Sicherheitentreuhänders aus dem zwischen ihm und dem Emittenten zugunsten der Anleger geschlossenen Treuhandvertrag; zur Befreiung eines Sicherheitentreuhänders von seiner aus der Tätigkeit im Prospektbilligungsverfahren resultierenden anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht
Urteil vom 17.09.2020 - III ZR 283/18