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WM 2020 Heft 44, 2063
EuGH: U.a. zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2014/17/EU im Hinblick auf eine nationale Regelung, die es einem Kreditgeber erlaubt, einen Kreditnehmer beim Abschluss eines Wohnimmobilienkreditvertrags im Gegenzug für einen individuellen Vorteil zu verpflichten, alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder diesen gleichgestellte Bezüge per Dauerauftrag auf ein bei diesem Kreditgeber eröffnetes Zahlungskonto fließen zu lassen
Urteil vom 15.10.2020 - Rs. C-778/18