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WM 2020 Heft 45, 2110
BGH: Eingriff in die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft als relativ unentziehbares Recht nur dann rechtmäßig, wenn dies im Interesse der Gesellschaft geboten und für den betroffenen Gesellschafter unter Berücksichtigung der eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist oder er dem Eingriff zugestimmt hat
Urteil vom 13.10.2020 - II ZR 359/18