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WM 2020 Heft 47, 2227
BGH: Auch dann keine Restschuldbefreiung, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO im Bundeszentralregister getilgt worden ist; Ausnahme von der Restschuldbefreiung auch für Säumniszuschläge und Zinsforderungen als steuerliche Nebenleistungen
Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 199/19